With financial support to ​
professional success!
We have a large number of funding options for your professional training as an airline pilot. We would be happy to present the various funding programs at federal and state level.
EU Funding
The EU provides targeted support for skilled workers with a special program and promotes their further professional development. Take advantage of the opportunity to receive a subsidy for further training from AET Aviation of 40-90% of the training costs. We offer financing options for LPCs, sim screenings, assessment and interview preparations, as well as type rating renewals and ICAO Level 4-6 extensions.
Depending on your place of residence within Germany, you can receive a preliminary analysis of whether you are currently eligible for subsidies:
Professional pilot funding Use-Case 1
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Grundvoraussetzung:
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Wohnen oder Arbeiten in einem dieser neun Bundesländer.
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Sozialpflichtige Beschäftigung mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb einer festgelegten Grenze. Achtung: Sie können auch als Minijobber in dieser Zeit arbeiten.
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Berufspilotenlizenz CPL oder ATPL.
Ziel der Weiterbildung: Vorbereitung auf ein Simulator-Screening bei einer Airline.
Kosten: 2 Stunden Fullflight-Simulator statt 1000 € für nur 500 € dank staatlicher Förderung.
Plus: Der verbleibende Betrag kann bei der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden und somit kann eine weitere steuerliche Rückerstattung in Frage kommen.
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Professional pilot funding Use-Case 2
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Grundvoraussetzung:
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Wohnen oder Arbeiten in einem dieser neun Bundesländer.
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Sozialpflichtige Beschäftigung mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb einer festgelegten Grenze. Achtung: Sie können auch als Minijobber in dieser Zeit arbeiten.
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Berufspilotenlizenz CPL oder ATPL.
Ziel der Weiterbildung: Vorbereitung auf ein Simulator-Screening bei einer Airline.
Kosten: 3 Stunden Fixedbase-Simulator statt 1050 € für nur 550 € dank staatlicher Förderung.
Plus: Der verbleibende Betrag kann bei der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden und somit kann eine weitere steuerliche Rückerstattung in Frage kommen.
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Professional pilot funding Use-Case 3
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Grundvoraussetzung:
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Wohnen oder Arbeiten in einem dieser neun Bundesländer.
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Sozialpflichtige Beschäftigung mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb einer festgelegten Grenze. Achtung: Sie können auch als Minijobber in dieser Zeit arbeiten.
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Berufspilotenlizenz CPL oder ATPL.
Ziel der Weiterbildung: Vorbereitung auf ein Interview bei einer Airline.
Kosten: Advanced Interview Coaching statt 1250 € für nur 750 € - dank staatlicher Förderung.
Plus: Der verbleibende Betrag kann bei der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden und somit kann eine weitere steuerliche Rückerstattung in Frage kommen.
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Professional pilot funding Use-Case 4
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Grundvoraussetzung:
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Wohnen oder Arbeiten in einem dieser neun Bundesländer.
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Sozialpflichtige Beschäftigung mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb einer festgelegten Grenze. Achtung: Sie können auch als Minijobber in dieser Zeit arbeiten.
Ziel der Weiterbildung: Lizenzverlängerung und Auffrischung einer Musterberechtigung.
Kosten: LPC statt 1200 € für nur 700 € - dank staatlicher Förderung.
Plus: Der verbleibende Betrag kann bei der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden und somit kann eine weitere steuerliche Rückerstattung in Frage kommen.
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Professional pilot funding Use-Case 5
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Grundvoraussetzung:
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Wohnen oder Arbeiten in einem dieser neun Bundesländer.
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Sozialpflichtige Beschäftigung mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb einer festgelegten Grenze. Achtung: Sie können auch als Minijobber in dieser Zeit arbeiten.
Ziel der Weiterbildung: Lizenzverlängerung und Auffrischung einer Musterberechtigung.
Kosten: MEP-Verlängerung statt 1000 € für nur 500 € - dank staatlicher Förderung.
Berufspilotenförderung Use-Case 6
Grundvoraussetzung:
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Wohnen oder Arbeiten in einem dieser neun Bundesländer.
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Sozialpflichtige Beschäftigung mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb einer festgelegten Grenze. Achtung: Sie können auch als Minijobber in dieser Zeit arbeiten.
Ziel der Weiterbildung: Lizenzverlängerung und Auffrischung einer Musterberechtigung.
Kosten: SEP-Verlängerung statt 600 € für nur 300 € - dank staatlicher Förderung.
Plus: Der verbleibende Betrag kann bei der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden und somit kann eine weitere steuerliche Rückerstattung in Frage kommen.
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Professional pilot funding Use-Case 7
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Grundvoraussetzung:
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Wohnen oder Arbeiten in einem dieser neun Bundesländer.
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Sozialpflichtige Beschäftigung mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb einer festgelegten Grenze. Achtung: Sie können auch als Minijobber in dieser Zeit arbeiten.
Ziel der Weiterbildung: Vorbereitung auf den Pilotentest (BQ, GU) bei Interpersonal/DLR.
Kosten: Schulung statt 1600 € für nur 1100 € - dank staatlicher Förderung.
Plus: Der verbleibende Betrag kann bei der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden und somit kann eine weitere steuerliche Rückerstattung in Frage kommen.
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Professional pilot funding Use-Case 8
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Grundvoraussetzung:
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Wohnen oder Arbeiten in einem dieser neun Bundesländer.
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Sozialpflichtige Beschäftigung mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb einer festgelegten Grenze. Achtung: Sie können auch als Minijobber in dieser Zeit arbeiten.
Ziel der Weiterbildung: Auffrischungskurs für TRI/SFI und andere Fluglehrer.
Kosten: Schulung statt 500 € für nur 250 € - dank staatlicher Förderung.
Plus: Der verbleibende Betrag kann bei der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden und somit kann eine weitere steuerliche Rückerstattung in Frage kommen.
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Professional pilot funding Use-Case 9
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Grundvoraussetzung:
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Wohnen oder Arbeiten in einem dieser neun Bundesländer.
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Sozialpflichtige Beschäftigung mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb einer festgelegten Grenze. Achtung: Sie können auch als Minijobber in dieser Zeit arbeiten.
Ziel der Weiterbildung: Assessment of Competence für TRI/SFI.
Kosten: Schulung statt 1400 € für nur 900 € - dank staatlicher Förderung.
Plus: Der verbleibende Betrag kann bei der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden und somit kann eine weitere steuerliche Rückerstattung in Frage kommen.